24. November 2022
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19:56
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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sofern Sie die von Ihnen geschilderte Optionsverlängerung im Vertrag vereinbaren, gibt es keine Möglichkeit, dass ein Käufer als dann neuer Vermieter nicht daran gebunden ist. Diese Option würde auch von ihm zu berücksichtigen sein.
Möglich wäre nur, im Vertrag eine Verlängerungsklausel mit dem Inhalt:
„Nach Ablauf der vereinbarten Festmietzeit verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 5 Jahre, falls es nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird".
vereinbart wird.
Dann und nur dann hätte der jeweilige Vermieter die Möglichkeit, eine Beendigung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg