Optionsrecht im Mietvertrag bei Verkauf der Immobilie?

24. November 2022 17:07 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich vermiete derzeit Räumlichkeiten an eine Zahnärztin. Diese übergibt ihr Geschäft altersbedingt an eine Nachfolgerin. Die Nachfolgerin möchte einen Mietvertrag über 5 Jahre Laufzeit, darüber hinaus 4 Optionen zur Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre. Somit beläuft sich die eventuelle Mietzeit auf 25 Jahre.
Sollte ich mich in ein paar Jahren dazu entscheiden die Immobilie zu veräußern, würde diese vereinbarte Optionsrecht wahrscheinlich unberührt bleiben. Somit müsste der Käufer dies übernehmen.
Wie kann ich mich vertraglich so absichern, dass das Optionsrecht zugunsten des Mieters im Falle eines Verkaufs der Immobilie zur nächsten optionalen Verlängerung erlischt? Besten Dank
24. November 2022 | 19:56

Antwort

von


(2931)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern Sie die von Ihnen geschilderte Optionsverlängerung im Vertrag vereinbaren, gibt es keine Möglichkeit, dass ein Käufer als dann neuer Vermieter nicht daran gebunden ist. Diese Option würde auch von ihm zu berücksichtigen sein.


Möglich wäre nur, im Vertrag eine Verlängerungsklausel mit dem Inhalt:

„Nach Ablauf der vereinbarten Festmietzeit verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 5 Jahre, falls es nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird".


vereinbart wird.


Dann und nur dann hätte der jeweilige Vermieter die Möglichkeit, eine Beendigung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

(2931)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...