28. Juni 2025
|
21:23
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ich kann Sie da beruhigen:
Wenn Sie mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen und einen neuen Termin vereinbart haben, wird kein Haftbefehl vollstreckt werden.
Der Haftbefehl auf Erzwingung der Abgabe, dient nur als Druckmittel, um die Vermögensauskunft zu erzwingen.
Das bedeutet aber nicht, dass dann damit ein Haftbefehl für die Ursprungsforderung durchgeführt wird.
Der beantragte Haftbefehl bezieht sich also nur auf die Vermögensauskunft.
Und da gibt es die Vereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
28. Juni 2025 | 21:44
Und wie sieht es mit einer Ersatzfreiheitsstrafe aus?
Wird die Staatsanwaltschaft erstmal abwarten was die Vermögensauskunft aussagt und darauf hoffen das die Strafe bezahlt werden kann (was der Fall ist) oder beantragen sie wegen der nicht abgegebenen Vermögensauskunft direkt die Ersatzfreiheitsstrafe?
Vielen Dank nochmal für die Rückmeldung
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Juni 2025 | 21:51
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja, die Staatsanwaltscahft wartezterst einmal die Vermögensauskunft ab.
Die Ersatzfreiheitsstrafe wird also jetzt nicht zur Durchführung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle