23. Januar 2008
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22:39
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Die Winterbeschäftigungsumlage beträgt 2,50% und ersetzt die Winterbau-Umlage. Erstmalig hat der Arbeitnehmer einen Anteil des Beitrags zu übernehmen. Alternativ zur Übernahme des Beitragsanteils von 0,8 % kann der Arbeitnehmer auch zwei Urlaubstage einbringen.
Diese Umlage ist zu erheben unabhängig davon, ob tatsächlich in den betreffenden Monaten Schlechtwetterstunden bezahlt worden sind oder nicht.
Das Argument, diese 2 Urlaubstage können doch nicht weg sein wenn wir sie nicht gebraucht haben, ist nicht stichhaltig, denn diese Urlaubstage sind ja nur ein Ersatz für ansonsten aufzubringende Lohnanteile "1,7%AG-Anteil und 0,8%AN-Anteil BZW 2 Urlaubstage)"
Die Ansicht Ihres Chefs ist daher zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Renhard Otto
Rechtsanwalt