ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Hinsichtlich der Stromkosten, die selbstredend zu den umlegbaren Betriebskosten gehören, ist erst einmal festzuhalten, ob diese vom Energieversorger direkt erhoben oder vom Vermieter vorfinanziert über die Betriebskostenabrechnung Ihnen in Rechnung gestellt werden können.
Darüber hinaus wird sich ein Blick in Ihren Mietvertrag nicht vermeiden lassen, ob die Stromkosten dem Grunde nach auf Sie umgelegt sind.
Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, wenn ein Vermieter Betriebskosten auf den Mieter umlegt, dass dieser die Stromkosten ausspart.
Somit wird es vermutlich darauf ankommen, ob diese exklusive des von Ihnen vorgetragenen Allgemeinstroms direkt vom Energieversorger erhoben werden.
Da Sei vortragen, einen eigenen Stromzähler zu haben, spricht selbstredend vieles wenn nicht gar alles dafür, dass der von Ihnen in Ihrer Wohnung verbrauchte Strom direkt abgerechnet wird, somit nicht in der Betriebskostenabrechnung auftauchen dürfte.
Sollte dies trotzdem der Fall sein, sollten Sie jedenfalls diesbezüglich dieser Betriebskostenabrechnung widersprechen, da diesbezüglich ebenfalls eine Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen sein wird.
Hinsichtlich eines drohenden gerichtlichen Mahnverfahrens ist noch anzumerken, dass Sie in jedem Falle sollte Rechtsmittel gegen de Mahnbescheid innert zwei Wochen nach Zustellung einlegen sollten, um dem Vermieter nicht die Möglichkeit zu geben in Form des Vollstreckungsbescheides einen Titel gegen Sie zu erwirken.
Ich frage mich dennoch, wie denn in den zurückliegenden Jahren hinsichtlich der etwaigen Betriebskostenabrechnungen verfahren wurde.
Diesbezüglich würde sich vielleicht die kostenfreie Nachfrage anbieten.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
hallo!Um ihre frage zu beantworten wie es in den jahren zuvor aussah mit der Betriebskostenabrechnung kann ich ihnen keine auskunft geben.Ich persönlich habe nur von Februar 2005 bis März 2006 dort gewohnt und habe nie eine benachrichtigung von einem Energieversorger bekommen das ich Strom bezahlen soll!Meine Ex Nachbarn hingegen sind von einem Energieversorger angeschrieben worden und haben ihren Strom bezahlt und trotzdem war bei denen auf der Nebenkostenabrechnung der Strom mit aufgeführt irgendetwas ist da faul für mich!Hätte der Vermieter mich nicht melden müssen das er einen neuen Vermieter hat so das mich ein Energieversorger anschreibt?Durch diese nachlässigkeit muss ich vielleicht 333,32 euro Strom nachbezahlen!
Sehr geehrter Ratsuchender,
sollten Sie keine Zahlungen an einen etwaigen Stromversorger gezahlt, aber dennoch welchen erhalten haben, kann die Sachlage sich eigentlich nur dahingehend gestaltet haben, dass dieser durch den Vermieter vorfinanziert wurde.
Dies hat der Vermieter Ihnen selbstredend im Zuammanhang mit noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnungen für die "Rumpfmietjahre" 2005 und 2006 belegmäßig darzureichen, um dies dementsprechend kontrollieren zu können.
Sollte dies derartig der Fall sein, ist es nicht Aufgabe des Vermieters, Sie bei einem etwaigen Energieversorger anzumelden.
Um dartige Dinge hat sich der Mieter bei etwaiger direkter Belieferung und Abrechnung selbst zu bemühen.
Diese vin Ihnen vorgetragene Stromnachzahlung würde sich gelegentlich einer korrekten Abrechnung nicht aufgrund Nachlässigkeit, sondern Ihrem Verbrauch ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt