Nebenerwerb

| 13. September 2007 08:30 |
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Arbeitsrecht


Guten Tag,

wir haben in unserer Firma (GmbH)einen Mitarbeiter, der schon seit Jahren einem Nebenerwerb nachgeht. Nun ist seine Arbeitsleistung seit einiger Zeit sehr schlecht geworden und wir möchten ihm diese Nebenerwerbs-Tätigkeit untersagen, da wir der Meinung sind, dass er dadurch nicht genug Erholungszeit hat und er deshalb in seiner Haupttätigkeit bei uns nicht mehr die nötige Leistung bringen kann.

In seinem Arbeitsvertrag steht nichts davon, dass er keine Nebentätigkeit ausüben darf, wir haben sie ihm aber auch nicht schriftlich genehmigt, allerdings seit Jahren geduldet.

Können wir ihm diese Nebentätigkeit untersagen? Und wenn ja, wie müssen wir vorgehen?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Sie können die Nebentätigkeit untersagen, da betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Eine Duldung ändert nichts daran. Die Untersagung sollte schriftlich (Empfang quittieren lassen) erfolgen. Vorausgehen sollte auch ein Personalgespräch, indem der Zusammenhang zwischen der Nebentätigkeit und der Beeinträchtigung der Arbeitsleistung erläutert wird.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung z. B. nach dem Personalgespräch zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
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