Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Sie können die Nebentätigkeit untersagen, da betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Eine Duldung ändert nichts daran. Die Untersagung sollte schriftlich (Empfang quittieren lassen) erfolgen. Vorausgehen sollte auch ein Personalgespräch, indem der Zusammenhang zwischen der Nebentätigkeit und der Beeinträchtigung der Arbeitsleistung erläutert wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung z. B. nach dem Personalgespräch zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Sie können die Nebentätigkeit untersagen, da betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Eine Duldung ändert nichts daran. Die Untersagung sollte schriftlich (Empfang quittieren lassen) erfolgen. Vorausgehen sollte auch ein Personalgespräch, indem der Zusammenhang zwischen der Nebentätigkeit und der Beeinträchtigung der Arbeitsleistung erläutert wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur weiteren Vertretung z. B. nach dem Personalgespräch zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
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