Nachzahlung Kindesunterhalt bei angebrochener Ausbildung

| 18. Mai 2015 13:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Hallo,

Meine 17-jährige Tochter, die bei ihrer Mutter lebt, hat im vergangenen Jahr eine Ausbildung begonnen.
Somit hatte sich der Betrag meiner Unterhaltszahlung reduziert.
Nun hat sie die Ausbildung zum 28.02. auf eigenen Wunsch abgebrochen, mir dies aber erst am 01.05. per Post mitgeteilt.
Ich hatte daraufhin den Betrag für den Monat Mai wieder angehoben.
Nun hat sie mich erneut angeschrieben und eine Nachzahlung für März und April verlangt.
Muss ich dem nachkommen? Ich habe nicht damit gerechnet und keine Reserven dafür angelegt und das Geld längst anderweitig ausgegeben. Ich hatte ja 2 Monate keine Kenntnis darüber, dass sie keine Ausbildung mehr hat.

Danke im Voraus.
18. Mai 2015 | 14:41

Antwort

von


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07749 Jena
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hier ist schon fraglich, ob man den Unterhaltsbetrag überhaupt hätte anheben müssen.

Das hängt davon ab, ob es einen Unterhaltstitel gibt und weshalb hier die Ausbildung abgebrochen worden ist.

Eine Nachforderung der Tochter scheidet aber aus, dass sie Sie nicht rechtzeitig informiert hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 18. Mai 2015 | 14:49

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