13. November 2023
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14:34
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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Die Crux liegt genau hier, wenn Sie schreiben:
[i]"Eine dienstliche Notwendigkeit für den späteren Versetzungstermin gibt es nicht, da noch 2 MA mit dem gleichen Aufgabengebiet in der alten Behörde verbleiben"./i]
An dieser Ihrer subj. Meinung wird sich der Streit entzünden. Wenn mit Ihnen vorher 3 MA mit dem gleichen Aufgabengebiet nach Ihrem Weggang noch 2 MA verbleiben, ist die Meinung Ihres Dienstherrn prima Vista jedenfalls nicht sachwidrig oder gar willkürlich.
M.a.W. : Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die der Dienstherr ohne Fehlgebrauch zu treffen hat. Das ist für Beamte beim Verwaltungsgericht voll justiziabel.
Das bedeutet, dass der Dienstherr entscheidet, wann und unter welchen Umständen eine Versetzung stattfindet. In Ihrem Fall hat Ihr aktueller Dienstherr den Versetzungstermin auf Ende Januar festgelegt.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Hierfür sollten Sie einen formellen Widerspruch bei Ihrem Dienstherrn einreichen und darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass die Versetzung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen sollte. Sie sollten dabei insbesondere auf die Tatsache hinweisen, dass es keine dienstliche Notwendigkeit für den späteren Versetzungstermin gibt und dass sich durch die Verzögerung Ihre Beförderung verzögert.
Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Hierbei sollten Sie sich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da das Verfahren komplex sein kann und es wichtig ist, alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Ein(e) im Vw-/bzw. Beamtenrecht versierte(r) Kollege (m./w.) wird dann ggf. auch die Möglichkeiten eines Eilrechtsschutzes auszuloten haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer