Muss ich meine Kündigung in der Probezeit begründen?

8. September 2006 15:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Zurzeit befinde ich mich in einer 6 monatigen Probezeit. Meine Tätigkeit habe ich am 01.04.2006 aufgenommen. In meinem Vertrag heißt es zur Kündigungsfrist während der Probezeit:
"Während des ersten halben Beschäftigungsjahres (Probezeit) kann der Vertrag beiderseits mit Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten sechs Monate zum Monatsende. Soweit gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten, gelten diese für beide Seite."

Frage 1: bis wann muss ich spätestens Kündigen, damit ich noch in der Probezeit kündige und bis wann muss ich dann noch arbeiten?

Frage 2: im Vertrag ist nicht die Rede von "ohne Angabe von Gründen...". Muss ich meine Kündigung in der Probezeit begründen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

innerhalb der Probezeit können Sie unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

Im Falle der Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen beträgt die Kündigungsfrist bei einer bis zu 6-monatigen Probezeit 2 Wochen zu jedem beliebigen Termin.

In dem von Ihnen geschilderten Fall müssen Sie aber beachten, dass Sie in Ihrem Arbeitsvertrag anscheinend eine andere, längere Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart haben. Dieses ist zulässig. Die Formulierung sich scheint jedoch mißglückt zu sein. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben insoweit noch einmal.

Ihre Kündigung können Sie sogar noch am letzten Tag der Probezeit aussprechen, obwohl sie dann erst nach Ablauf der Probezeit wirksam wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.1978, Aktenzeichen: 2 AZR 2/77). Natürlich müssen Sie auch bei einer Probezeitkündigung die Schriftform einhalten und darauf achten, dass der Zugang des Kündigungsschreibens sichergestellt ist.

Ich hoffe, Ihnen mit den oben getroffenen Feststellungen geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 8. September 2006 | 16:10

Sehr geehrter Herr Wundke,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Der Vertrag ist exakt so formuliert, wie ich oben geschrieben habe. Was muss ich jetzt unter mißglückt verstehen? Sehe ich es richtig, dass ich noch am 31.10.2006 kündigen kann und dann zum Ablauf November gehen kann?
Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. September 2006 | 16:17

Wenn Probeteit und Kündigungsfrist tatsächlich so in Ihrem Arbeitsvertrag formuliert sind, läuft Ihre Probezeit vom 01.04.2006 bis einschließlich 30.09.2006(!). Sie müssen den gesamten April mitzählen.

Wenn Sie insoweit am 30.09.2006 schriftlich kündigen und das Kündigungsschreiben auch noch an diesem Tag Ihrem Arbeitgeber zugeht, ist der 31.10.2006 Ihr letzter Arbeitstag.

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...