Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
da in Ihrem Kaufvertrag nach Ihren Angaben keine Verpflichtung festgeschrieben wurde, in den bestehenden Vertrag mit METRONA einzutreten, sind Sie dazu auch nicht verpflichtet.
Sie können selbst einen Vertrag mit einem anderen Abrechnungsservice-Unternehmen abschließen. Wenn Sie allerdings die Leistungen von METRONA in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten zahlen.
Ansonsten haftet der Verkäufer.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
da in Ihrem Kaufvertrag nach Ihren Angaben keine Verpflichtung festgeschrieben wurde, in den bestehenden Vertrag mit METRONA einzutreten, sind Sie dazu auch nicht verpflichtet.
Sie können selbst einen Vertrag mit einem anderen Abrechnungsservice-Unternehmen abschließen. Wenn Sie allerdings die Leistungen von METRONA in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten zahlen.
Ansonsten haftet der Verkäufer.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt