Mobilfunkrechnung - MobilCom

21. Mai 2008 13:45 |
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Vertragsrecht


Hallo
seit einem Jahr habe ich einen T-Mobilvertrag über Mobilcom, seit November letzten Jahres ist meine Karte nicht mehr zu gebrauchen da 3x falsche Pin eingegeben wurde, daraufhin hat man mir immer noch hohe Rechnungen geschickt und ich wußte nicht genau, was ich da sonst noch so bezahle. Es war mit Jamba ein Vertrag geschlossen worden, den ich aber auch gekündigt habe. Gleichzeitig entzog ich der Fa. Mobilcom die Erlaubnis zur Lastschriftabrechnung, dann schickten die mir die Rechnungen im Papierformat und berechnen dafür sage und schreibe 3,31 EUR so das ich mit der Grundgebühr die ich ja noch bis Vertragsende zahlen muß, monatlich 14,16 EUR für nichts zahle. Ist das gerechtfertigt? Bin 100% Schwerbehindert und habe keinerlei Einkommen und bekomme Geld von meiner Frau.
Guten Tag,

Sie können Ihr Handy nach dreifach falscher PIN-Eingabe wieder freischalten lassen (evtl. fällt eine Bearbeitungsgebühr an). Wenden Sie sich an den Anbieter.

Wenn sie Bedenken hinsichtlich der Höhe Ihrer Rechnungen haben, können Sie diese innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstanden (§ 45i Telekommunikationsgesetz - TKG -). Die einzelnen Rechnungsposten werden dann aufgeschlüsselt, so dass Sie nachprüfen können, ob Entgelte zu Unrecht berechnet wurden.

Nach Ziffer 5.5 der Mobilcom-AGB sind Sie vertraglich zur Erteilung einer Einzugsermächtigung verpflichtet. Dort ist geregelt: »Bei Widerruf der Einzugsermächtigung ersetzt der Kunde der mcC die höheren Aufwände des Inkassos für individuelle Rechnungszahlung. Der Preis pro Rechnungsstellung ergibt sich aus der Preisliste „Sonstige Preise und Leistungen“, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist. Soweit dem Kunden Aufwendungen für entstandene Verwaltungskosten berechnet werden, bleibt es dem Kunden vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen«. - Prüfen Sie also anhand Ihrer Vertragsunterlagen, ob die Pauschale von 3,31 EUR für die Rechnungserstellung den Vereinbarungen entspricht. Zur Vermeidung weiterer Kosten können Sie auch eine erneute Einzugsermächtigung erteilen.

Halten Sie die Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein. Sie können auch ein Angebot zur sofortigen Vertragsaufhebung machen und dabei auf Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse hinweisen (evtl. wird sich der Anbieter kulant zeigen, worauf allerdings kein Rechtsanspruch besteht).


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Matthias Juhre.
Rückfrage vom Fragesteller 22. Mai 2008 | 11:57

Hallo,
ja ich habe vergessen anzugeben, daß ich den PIN/PUK Code auch verloren hatte und ein Anruf bei MC ergab, das auch die mir nicht den PUK sagen konnten sondern eine neue Karte für 20,00 EUR berechnen wollten, das hatte ich abgelehnt und ich fragte noch, ob die die restlichen Kosten bis Vertragsablauf nur GG zusammen berechnen und ich die zahlen hätte können, aber auch da gehts nicht.
Ich hatte dem Eindruck als schalten die nun auf stur, obwohl ich schon lange Kunde bei MobilCom bin.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Mai 2008 | 16:00

Guten Tag,

Dass ihr Mobilfunkanbieter auf die Vertragsbedingungen pocht und sich wenig kulant zeigt, mag ärgerlich sein, eine Möglichkeit für juristisches Vorgehen kann ich aber leider nicht erkennen. Wenn Sie Ihr Handy bis zum Ende der Vertragslaufzeit noch benutzen wollen, müssen Sie wohl oder übel die Bearbeitungsgebühr für eine neue Karte bezahlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Matthias Juhre.

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