18. September 2010
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12:46
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Anschriftsdaten des Mitarbeiters an seinen Kollegen herauszugeben. In der Tat wird der Datenschutz dagegen stehen.
Zur Stellung einer Strafanzeige benötigt Ihr Mitarbeiter diese Informationen auch nicht. Er kann die Strafanzeige auch ohne Adressdaten stellen - die Polizei wird dann allerdings bei Ihnen ermitteln und Sie zur Herausgabe der Daten auffordern.
Der Polizei werden Sie die Adressdaten dann mitteilen müssen, wenn dazu ein entsprechender richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht