5. Februar 2008
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12:46
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Bei einem 400,00 € - Job würden Sie die 400,00 € ausbezahlt bekommen und müssten diesen Betrag auch nicht mehr versteuern.
Auf einen Auszahlungsbetrag von 400,00 € kommen Sie bei der Steuerklasse VI dann, wenn das Bruttogehalt bei ca. 630,00 € liegen würde (unter Zugrundelegung des Beitragssatzes der AOK Rheinland/Hamburg und einer Religionszugehörigkeit).
Bei einem Bruttogehalt von weniger als ca. 630,00 € betrüge der Auszahlungsbetrag weniger als 400,00 €.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann. Im Übrigen ist der Umfang der gegebenen Antwort auch abhängig von der Höhe des ausgelobten Einsatzes.