Mietausfall

30. September 2023 17:18 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe zum 30.09. Meine Wohnung hekin9und renoviert. Bei der Übergabe am 28.09. Stellten wir fest, dass durch das Rücken der Möbel am Laminat Schäden entstanden sind.
Den Schaden habe ich sofort meiner Privathaftpflicht gemeldet.
Nun möchte mein Vermieter keinen weiteren Übergabetermin vereinbaren und ich soll weiter Miete zahlen, bis der Schaden repariert ist.
Ich habe eine Firma schon um ein Angebot gebeten aber innerhalb der Zeit natürlich noch keins vorliegen.
Bin ich zur Zahlung der Miete wirklich verpflichtet? Oder reicht am Ende die Kostenübernahme der Versicherung.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich endet Ihre Pflicht zur Mietzahlung mit dem Ende des Mietverhältnisses, also zum 30.09.
Der Vermieter kann nicht verlangen, dass Sie weiter Miete zahlen, bis der Schaden repariert ist.

Es ist richtig, dass Sie als Mieter für Schäden, die Sie verursacht haben, haften. Sie haben jedoch bereits richtig gehandelt, indem Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet haben. Es ist nun Sache des Vermieters, mit Ihrer Versicherung die Schadensregulierung zu klären. Darüber hinaus dürfte es sich um gewöhnliche Abnutzung handeln, so dass der Schaden nicht einmal oder nur in geringem Umfang ("Zeitwert") ersatzfähig sein dürfte.

Sollte der Vermieter weiterhin auf der Fortzahlung der Miete bestehen, empfehle ich Ihnen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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