10. Januar 2005
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07:01
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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mit dem 18. Lebensjahr erlischt das Sorgerecht für die Kinder und es kann selbst entscheiden, ob und wo es lebt. Damit entfällt auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das volljährige Kind muß sich ab dem 18. Lebensjahr auch selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen.
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes sind beide Eltern - d.h. Sie und der leibliche Vater - barunterhaltspflichtig!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille