23. Juli 2009
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09:19
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Sicherung von Firmennamen für eine spätere Verwendung ist grundsätzlich durch Ihre ABC GmbH möglich.
Hinsichtlich der Verwendung eines Firmennamens wird dies in §§ 17 ff HGB, § 4 GmbHG geregelt.
Danach ist die Firma, der (ein) Name unter der der Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Gem. § 18 HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein. Der Firmenname wird zum Handelsregister angemeldet, § 29 HGB.
Eine Verwendung mehrerer Firmennamen für ein Unternehmen wird durch die vorgenannten Regelungen ausgeschlossen. Durch Verwendung unterschiedlicher Firmennamen besteht zum einen keine Rechtssicherheit unter welchem Firmennamen die GmbH verklagt werden könnte. Auch eine Eintragung mehrerer Firmennamen zum Handelsregister ist nicht möglich.
Insoweit können Sie für die betreffende GmbH auch nur ein Firmennamen nutzen, was jedoch nicht ausschließt weitere Firmen zu gründen, die dann die gesicherten Namen verwenden können.
Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben. Bei Fragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragemöglichkeit.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA