Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsinformationen kann ich Ihnen Folgendes raten:
1. Sollte wirklich eine Markenverletzung vorgelegen haben, wäre die Abmahnung (soweit vom Berechtigten ausgesprochen) wohl rechtmäßig. Auch die Kosten müßten Sie dann tragen.
2. Ob die Abmahnung und die Kostennote allerdings in Ihrem Fall wirklich rechtmäßig und wie am besten zu verfahren ist, kann nur ein Rechtsanwalt durch Prüfung der gesamten Angelegenheit feststellen. So etwas kann dieses Portal nicht leisten. Dies würde Sie natürlich nochmals Gebühren (des Anwalts) kosten.
3. Das Angebot Ihres Gegner auf 250,00 € plus Unterlassungserklärung klingt durchaus positiv (soweit man davon ausgeht, dass der Gegenstandswert stimmt, was aber durchaus plausibel ist). Wenn Sie keinen Anwalt (vor Ort wäre hier m.E. besser) einschalten wollen, wäre dies wohl noch die beste Alternative. Ihre Hoffnung ganz ohne Zahlungen aus der Sache herauszukommen, ist leider kaum begründet. Denn Ihr Gegner ist anwaltlich vertreten und laut Ihrer Darstellung gehe ich davon aus, dass an der Markenverletzung "etwas dran ist".
Die Unterlassungserklärung sollten Sie in jedem Falle unterzeichnen, weil Sie damit verhindern, dass Ihr Gegner weitere kostenintensive gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt! Daneben könnnen Sie versuchen, dass Angebot Ihres Gegners hinsichtlich der Kosten noch etwas "herunter zu drücken".
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
beachten Sie bitte auch die E-Mail, die ich Ihnen gerade geschickt habe.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt
aufgrund Ihrer Sachverhaltsinformationen kann ich Ihnen Folgendes raten:
1. Sollte wirklich eine Markenverletzung vorgelegen haben, wäre die Abmahnung (soweit vom Berechtigten ausgesprochen) wohl rechtmäßig. Auch die Kosten müßten Sie dann tragen.
2. Ob die Abmahnung und die Kostennote allerdings in Ihrem Fall wirklich rechtmäßig und wie am besten zu verfahren ist, kann nur ein Rechtsanwalt durch Prüfung der gesamten Angelegenheit feststellen. So etwas kann dieses Portal nicht leisten. Dies würde Sie natürlich nochmals Gebühren (des Anwalts) kosten.
3. Das Angebot Ihres Gegner auf 250,00 € plus Unterlassungserklärung klingt durchaus positiv (soweit man davon ausgeht, dass der Gegenstandswert stimmt, was aber durchaus plausibel ist). Wenn Sie keinen Anwalt (vor Ort wäre hier m.E. besser) einschalten wollen, wäre dies wohl noch die beste Alternative. Ihre Hoffnung ganz ohne Zahlungen aus der Sache herauszukommen, ist leider kaum begründet. Denn Ihr Gegner ist anwaltlich vertreten und laut Ihrer Darstellung gehe ich davon aus, dass an der Markenverletzung "etwas dran ist".
Die Unterlassungserklärung sollten Sie in jedem Falle unterzeichnen, weil Sie damit verhindern, dass Ihr Gegner weitere kostenintensive gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt! Daneben könnnen Sie versuchen, dass Angebot Ihres Gegners hinsichtlich der Kosten noch etwas "herunter zu drücken".
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
12. April 2007 | 08:22
Danke für die Antwort. Ich werde versuchen die 250 € ggf. noch etwas zu mindern, da ja die Artikel gelöscht wurden und für mich keine Vorteile entstanden sind.
Ergänzung vom Anwalt
12. April 2007 | 11:37
Sehr geehrter Fragesteller,beachten Sie bitte auch die E-Mail, die ich Ihnen gerade geschickt habe.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt