1.Grundsätzlich darf der Markeninhaber bestimmen, wer seine Marke beim Verkauf verwenden darf.
2.Gemäß§ 24 Abs. 1 MarkenG kann der Markeninhaber die Verwendung dann nicht mehr untersagen, wenn er den Verkauf im Inland oder einem Land der EU gestattet hat bzw. die Ware in Verkehr gebracht wurde.
3.Die Abmahnungen bei Ed Hardy basieren in der Regel darauf, dass ein Verkauf untersagt wird, weil der Verkauf in Europa nur von einem Berechtigten vertrieben werden dürfen. Hinter den Abmahnungen steht die K & K Logistics, Distributor von Bekleidung, die mit Motiven und dem Namen des amerikanische Tattoo-Künstlers Ed Hardy versehen sind, und Inhaberin einer ausschließlichen Lizenz für die Marke Ed Hardy in Deutschland und Österreich.
4.In Ihrem Fall besteht also die Gefahr, dass Sie eine derartige Abmahnung erhalten. Im privaten Verkaufsbereich halte ich derartige Abmahnung für ungerechtfertigt. Jedoch muss Ihnen bewußt sein, dass Sie sich gegen eine solche Abmahnung wehren müssen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Auch kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie vor Gericht Recht erhalten.
5.Wenn Sie also nicht auf den Erlös angewiesen sind, rate ich Ihnen davon ab, einen solchen Pullover zu verkaufen. Sollten Sie es dennoch tun, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden. In diesem Fall müssen Sie entweder die Unterlassungserklärung abgeben oder sich kostenpflichtig dagegen zur Wehr setzten.
6.Da nun die Auktion offenbar bereits gestartet wurde, haben Sie bereits mit dem Einstellen des Artikels – nach der Ansicht der Gegenseite – die Markenrechtsverletzung begangen. Sie sollten daher versuchen, die Auktion zu beenden, um eine mögliche Abmahnung zu verhindern.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre letzte Frage aufgrund des Einsatzes nicht mehr beantwortet wird, da das den Rahmen der Beratung übersteigen würde.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Sehr geehrt Frau Heussen,
vielen Dank für die gegebenen Informationen. Ich habe die Auktion für den Artikel umgehend beendet.
Etwas enttäuscht bin ich von Ihrer Einschätzung, dass eine Beantwortung meiner letzten Frage den Rahmen der Beratung übersteigen würde.
Schließlich lässt sich die Frage, ob auch ein Verkauf von Gebrauchtwaren(Kleidungsstücken) eine Markenrechtsverletzung darstellen kann, bei vorhandenem Fachwissen in einem einzigen sehr kurzen Satz beantworten.
Daher möchte ich Sie bitten, darauf in Ihrer Beantwortung der Nachfrage kurz einzugehen.
Hätten Sie darüber hinaus noch einen kleine Tipp für mich?
Mich interessiert, ob es ratsam wäre, den Kontakt zu K & K Logistics zu suchen, von meinem "Missgeschick" basierend auf Unwissenheit zu erzählen, Reue zeigen, um so eine eventuelle Abmahnung verhindern zu können? Oder würde dies eine Abmahnung gegebenenfalls erst provozieren und es wäre besser, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen und zu hoffen, dass da schon nichts unangenehmes mit der Post kommen wird?
Ein kurzer Ratschlag hierzu wäre extrem hilfreich. Vielleicht haben Sie diesbezüglich Erfahrungswerte, die sich in wenigen Worten darlegen lassen.
Nochmals herzlichen Dank!
Sollten Sie K&K Logistics kontaktieren, werden Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Abmahnung provozieren.
Gebrauchtwaren, die im Nicht-EU Land erworben wurden und markenrechtlich geschützt sind, dürfen Inlands auch gebraucht nicht veräußert werden, ansonsten riskieren Sie eine berechtigte Abmahnung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin