Sehr geehrte Ratsuchende,
es wird wesentlich darauf ankommen, ob es sich um gefälschte Waren handelte oder nicht. Sofern Ihnen "Ihre Verkäufer" (die Sie informieren sollten) die Echtheit bestätigen, kann eigentlich nicht viel passieren.
Sie sollten sich daher nun schnell mit den Verkäufern in Verbindung setzen.
Weiter rate ich Ihnen dringend, einen Kollegen vor Ort zur hier notwendigen individuellen Beratung aufzusuchen, die dieses Forum, das der ersten Orientierung dient, so nicht bieten kann (siehe Button "Hilfe"). In Ihrem Fall besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, so dass der Kollege seine Vergütung dann mit dem Amtsgericht abrechnet.
Ob das alles noch so privat ist, wie Sie meinen, kann ohne nähere Angaben nicht geprüft werden. Immerhin haben Sie nach Ihren Angaben Ware zum Zwecke des Weiterverkaufes erworben, was schon für ein gewerbliches Handeln sprechen könnte. All das sollte aber nicht im Forum besprochen werden; wenden Sie sich SCHNELLSTENS an einen Kollegen.
All Ihre Käufer, wenn es gefälschte Ware ist, werden Sie natürlich entschädigen müssen. Bei gefälschter Ware haben Sie sich dann auch gegenüber DIOR ersatzpflichtig gemacht, ohne dass es auf die fehlerhafte Behandlung durch den Zoll ankommt. Dazu gehören auch die angeforderten Auskünfte; wobei allerdings - ich unterstelle das Einverständnis - Ihre Schwester als Verantwortliche anzusehen sein wird, wenn diese Ihr Handeln gebilligt hat.
Der Gegenstandswert erscheint mit zu hoch; auch hier wird es auf die Gesamtumstände ankommen, so dass die individuelle Beratung hier unabdingbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 23.10.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Aber selbst wenn die Verkäufer mir die Echtheit bestätigen steht doch aufgrund des Test dann Aussage gegen Aussage oder?
Wie steht es damit,dass die Summen die die Käufer dann zurückerhalten durch ein Insolvenzvefahren gedeckt werden können?
Kann man nicht die Verantwortung den Verkäufern geben,die mir die Sachen als echt bei Ebay.com verkauften?
Richtig und schlimmstenfalls müsste dann ein Sachverständigen herangezogen werden; nur muss die Gegenseite die Verletzung beweisen.
Die Verantwortung für Ihren Verkauf können Sie nicht auf die Verkäufern abwälzen; allerdings können Sie nun wiederum diese Verkäufer ggfs. zur Freistellung der dann berechtigten Ansprüche (dem Grund nach) auffordern.
Die Summen könnten durch ein InsoVerfahren nicht abgedeckt werden, da die Inso insoweit eine andere Aufgabe hat und nur die RESTschuldbefreiung hergeleitet werden soll.
NOCHMALS: Beantragen Sie unverzüglich beim Amtsgericht Beratungshilfe und suchen Sie den Kollegen vor Ort auf.