Markenrecht - E-Commerce

2. Oktober 2020 17:08 |
Preis: 55,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

gerne würde ich als Einzelunternehmer online über Amazon verschiedene Marken-Artikel bekannter Hersteller wie Nike oder Tommy Hilfiger verkaufen.

Wenn ich die Marken-Waren legal in der EU erwerbe, darf ich diese dann selbst gewinnbrigend weiterverkaufen oder benötige ich hierzu eine Genehmigung des jeweiligen Markenrechtsinhabers?

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.

Freundliche Grüße

M. Mende
2. Oktober 2020 | 17:55

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich brauchen Sie eine Genehmigung des Rechteinhabers, wenn Sie Ware mit seiner Marke verkaufen wollen.

Davon gibt es aber dann eine Ausnahme, wenn der Hersteller bzw. Markenrechtsinhaber die Ware in der EU selbst in den Verkehr gebracht hat. Sie dürfen außerdem regelmäßig keine Luxusware im Internet auf großen Plattformen verkaufen, die dem Image der Marke schaden können.

In Ihrem Fall kommt es also darauf an woher Sie die Ware beziehen und ob dieser Händler oder die Quelle aus der er seine Ware bezieht, vom Hersteller autorisiert worden ist. Es wird auch von Onlineplattformen häufig ein Nachweis über den Bezug der Ware von den Händlern verlangt.

Im Zweifel können Sie sich auch vom Hersteller/Rechteinhaber selbst bestätigen lassen, dass Sie dazu berechtigt sind, die Ware zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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