Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Markenschutz läuft nach der ersten Eintragung für 10 Jahre. Wenn die Marke 2010 eingetragen wurde, würde der Schutz also erst 2020 auslaufen.
Es ist zwar richtig, dass eine Marke aufgrund von § 49 MarkenG verfallen kann, wenn diese 5 Jahre lang nicht genutzt wird. Aber dies geschieht nur auf Antrag. Das DPMA selbst erklärt diesen Verfall nicht und prüft auch nicht, ob die Marke tatsächlich benutzt wurde.
Solange die Marke noch nicht ausgelaufen ist, würde ich aus Sicherheitsgründen eine Umschreibung und dann die Verlängerung empfehlen. Denn eine neue Anmeldung ist erst möglich, wenn die Marke bereits ausgelaufen ist. Dies würde aber das Risiko bergen, dass jemand eventuell schneller als Sie die Marke neu anmeldet. Bei kleinen Unternehmen ist dieses Risiko zwar wohl eher gering (für größere Unternehmen wäre es absolut existenzbedrohend), trotzdem sollte man dies nicht unbedingt riskieren. Die Verlängerung hat jedoch den Nachteil, dass das DPMA hierfür derzeit eine Gebühr von 750 EUR verlangt und die neue Anmeldung nur 290 EUR kosten würde. Dies ist also eher eine Abwägung des Risikos als eine juristische Einschätzung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Danke für Ihre Ausführungen. Nur leider haben wir uns im entscheidenden Punkt wohl falsch verstanden.
Die Marke als solche soll mit einem komplett neuem Logo und Schriftzug erscheinen.
Warum soll man dann warten müssen, bis die alte Marke ungültig geworden ist.
( Man wird sich ja nicht selbst wegen der Verletzung der alten Marke verklagen )
Es gibt im DMPA Register viele Marken doppelt welche von der gleichen Firma neu gestaltet wurden und jetzt quasi
parallel bestehen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ja, da hatten wir uns tatsächlich falsch verstanden. In diesem Fall kann die neue Marke jetzt schon angemeldet werden und man lässt die alte Marke auslaufen. Bedenken müssen Sie nur, dass die länger bestehende Marke größeren Schutz genießt. Dies wäre aber nur dann problematisch, wenn jemand gegen Ihre neue Marke vorgehen möchte, nachdem die alte Marke ausgelaufen wäre.
Viele Grüße
Alexander Dietrich