6. Februar 2007
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18:30
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Sachverhaltsschilderung ist nicht ganz klar, aber ich gehe davon aus, daß Ihr Makler die ihm obliegende Leistung, nämlich die Vermittlung einer Verkaufsgelegenheit, erbracht hat. Wenn die Zahlung der Maklercourtage bei Vertragsschluß vereinbart war, wird der Makler nun, nachdem es nach Ihrer Schilderung auch tatsächlich zum Abschluß des Kaufvertrages gekommen ist, die Courtage verlangen können.
Sofern der Kaufvertrag über 500 qm zustandegekommen ist, schulden Sie auch die Maklercourtage auf dieser Grundlage, wobei von dem Quadratmeterpreis auszugehen ist, der Vertragsgrundlage geworden ist.
Bei Nichterfüllung des Kaufvertrages seitens des Verkäufers stehen Ihnen gegen diesen Ansprüche zu (auf Erfüllung, nach Fristsetzung ggf. Schadensersatz). Der Anspruch auf Zahlung der Maklercourtage wird davon nicht berührt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Eine genauere Prüfung der Rechtslage ist nur nach Einsichtnahme in die gesamten Vertragsunterlagen und die gewechselte Korrespondenz möglich, wozu ich selbstverständlich gerne bereit bin.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht