Lohnabrechnung, Fahrgeld

| 16. Juli 2011 10:44 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich arbeite seit 1 Jahr als Haushaltshilfe in Teilzeit mit ständig wechselnden Kundeneinsätzen.
Ich erhalte für meine im Durchschnitt geleisteten 40 -45 Arbeitsstunden den vereinbarten Std-Lohn, sowie Kilometergeld in Höhe von 0,30 EURO pro Doppelkilometer. Meine Fahrzeit vom Betrieb zum Einsatzort wird mir nicht als Arbeitszeit anerkannt. Ich fahre mit dem Privat-Pkw zu den Einsatzorten und erreiche im Durchschnitt im Monat 1.500 km. Zwischen 45 min und 1 h Fahrzeit benötige ich zu jedem einzelnen Kunden.
Meine Chefin habe ich darauf angesprochen, dass mir zu Ohren gekommen wäre, die Fahrzeiten zu den einzelnen Kunden seien Arbeitszeit und mir würden für jeden gefahrenen Kilometer für das Geschäft diese 30 Cent zustehen.
Meine Chefin habe ich darauf angesprochen, diese lehnte es ab, a. mit der Begründung, dass sie dies nicht zahlen kann und b. dies auch nicht zahlen will.
Zu diesem ganzen Thema kommt, dass Sie im Mai 2011 aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten in Insolvenz gegangen ist. Zwischenzeitlich hat sie für den Betrieb, den sie weiterführen darf, bzw. weiterführt eine neue Betriebsnummer bekommen und mich Mitte Juni weider neu angemeldet. Da ich täglich einen halben Tag unterwegs bin und am Ende vom Monat gerade mal um die 600 Euro Lohn incl. steuerfreiem Kilometergeld erhalte, ständig am Tanken bin, um meine zugeteilten Kunden zu erreichen und ansonsten auch keine großen Sprünge aufgrund des niedrigen Einkommens machen kann, möchte ich nachfragen, ob die Absage meiner Chefin gerechtfertigt ist. Einen finanziellen Ausgleich für die gefahrenen Kilometer und die im Auto verbrachten Stunden käme mir natürlich recht, wenn es mir zustehen würde. Ich hatte in den letzten paar Wochen den Eindruck, dass ich das Geschäft mit finanziere.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß. Petra
16. Juli 2011 | 12:37

Antwort

von


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Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
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Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail: kontakt@anwalt-huppertz.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Darstellung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Sie sind angestellt bei einem Unternehmen, welches Haushaltstätigkeiten bei den Kunden erbringt. Die Leistung erfolgt jeweils vor Ort, so dass Sie überwiegend im Außendienst tätig sind.

Die Fahrten von zu Hause zum Firmensitz sind bei der Arbeitszeit nicht zu berücksichtigen.

Die Fahrten von dort zum Kunden, sowie die Fahrten von einem Kunden zum nächsten Kunden sehr wohl, ebenso die Fahrt vom letzten Kunden zum Firmensitz. Der Weg zum Firmensitz ist der normale Weg zur Arbeit. Die weiteren Fahrten hingegen fallen gerade bei der Arbeit an. Sie dienen der Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Hauptpflicht. Die Haushaltshilfe kann ja bereits begriffsnotwendig ausschließlich im jeweiligen Haushalt, also am jeweiligen Einsatzort erbracht werden.

Die entsprechenden Fahrtzeiten sind voll bei Ihrer Arbeitszeit in Ansatz zu bringen. Arbeitszeit ist der Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Sobald Sie am Firmensitz sind, beginnt sie. Die Fahrten zum Kunden bzw. zwischen den einzelnen Einsatzorten sind selbstverständlich auch keine Ruhepausen.


Für die Fahrten zu den beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten können zum Einen die Kosten von Arbeitgeber übernommen werden. Zum Anderen können sie steuerrechtlich zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Soweit die dem Arbeitnehmer entstandenen Kosten vom Arbeitgeber nicht oder nicht bis zur steuerrechtlich zulässigen Höhe erstattet werden, kann der Arbeitnehmer die Kosten als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung abziehen. Hier ist der pauschale Ansatz mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer möglich.

Bei Ihnen wird jeder zweite Kilometer bezahlt, so dass die Hälfte der Kilometer bei der Steuer abgezogen werden können.


Ich hoffe, Ihnen einen guten ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben. Eine Einzelfallprüfung anhand weiterer Informationen und Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen) kann dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für eine ergänzende Direktanfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei einer Nachfrage machen Sie bitte von der kostenfreien Möglichkeit hier Gebrauch.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Bewertung des Fragestellers 16. Juli 2011 | 15:31

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"Ich war zum ersten Mal hier zu Besuch und meine Frage wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet und hat mir Hoffnung gegeben, dass ich zu meinem Recht kommen werde. Herzlichsten Dank."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Juli 2011
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