Lebenshaltungskosten bis zur Scheidung

11. März 2025 14:16 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

meine noch-Frau und ich haben uns einvernehmlich getrennt. Wir haben zwei Kinder (1 & 3). Inzwischen leben wir in verschiedenen Wohnungen. Wir lebten bisher in einer Zugewinngemeinschaft und haben ein Gemeinschaftskonto wo beide Gehälter (stark unterschiedlich) eingehen.

Wir haben uns darauf verständigt, dass sie monatlich bis zur Scheidung für den Lebensunterhalt 1.000 € erhält + die 510 € Kindergeld. Auf Grund des hohen Einkommensunterschied haben wir berechnet, dass trotz 50% Wechselmodell sie das volle Kindergeld erhält.

Die Frage die sich mir jetzt stellt, wie viel Lebensunterhalt ich mir jeden Monat überweisen sollten vom Gemeinschaftskonto bis zur Scheidung? Auch einfach 1.510 € damit ist fair ist, da mir ja sogesehen die gleichen Kosten erstmal entstehen, oder wie verhält es sich am besten? Oder nur die 1.000 € wie sie sie erhält.
11. März 2025 | 16:02

Antwort

von


(1260)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 06172 5953008
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail: fpb@braeuer-becker.com
Guten Tag,

Ihre Situation und die Fragen bezüglich der finanziellen Regelungen während der Trennungsphase sind verständlich.
Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen und den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland möchte ich Ihnen einige Überlegungen und Empfehlungen zur Verfügung stellen.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass der Trennungsunterhalt in Deutschland darauf abzielt, die finanzielle Situation beider Ehepartner während der Trennungsphase fair zu gestalten.
Da Sie und Ihre Noch-Ehefrau sich einvernehmlich getrennt haben und bereits eine Vereinbarung über den monatlichen Unterhalt getroffen haben, ist dies eine gute Grundlage für die weitere Regelung.

Überlegungen zur Überweisung vom Gemeinschaftskonto
Fairness und Transparenz: Ihre Überlegung, 1.510 € (1.000 € Lebensunterhalt + 510 € Kindergeld) zu überweisen, um Fairness zu gewährleisten, ist nachvollziehbar. Dies würde bedeuten, dass beide Parteien über den gleichen Betrag für Lebenshaltungskosten und Kinderbetreuung verfügen.
Diese Vorgehensweise kann zu mehr Transparenz und einem Gefühl der Gleichbehandlung führen.
Es ist insoweit wichtig zu beachten, dass das Kindergeld rechtlich gesehen für die Kinder bestimmt ist und nicht als Teil des Unterhalts für Ihre Noch-Ehefrau betrachtet werden sollte
Die Überweisung des vollen Betrags von 1.510 € könnte jedoch als praktische Lösung dienen, solange beide Parteien damit einverstanden sind.
Unabhängig davon, welche Lösung Sie wählen, ist es ratsam, eine schriftliche (notarielle) Vereinbarung über die finanziellen Regelungen während der Trennungsphase zu treffen.
Dies sollte die Höhe der Überweisungen, den Verwendungszweck (Unterhalt und Kindergeld) und eventuelle Bedingungen für Anpassungen beinhalten.
Beachten Sie, dass Unterhaltszahlungen steuerliche Auswirkungen haben können. Es ist ratsam, sich diesbezüglich auch von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigen

Mögliche Empfehlungen;
Es sei Ihnen nahegelegt, den vollen Betrag von 1.510 € zu überweisen. Dies stellt sicher, dass beide Haushalte über die gleichen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt und die Kinderbetreuung verfügen. Es vereinfacht zudem die Buchhaltung und vermeidet potenzielle Missverständnisse bezüglich der Verwendung des Kindergeldes.
Führen Sie in der Überweisung klar auf, dass es sich um 1.000 € Lebensunterhalt und 510 € Kindergeld handelt. Dies sorgt für Transparenz und erleichtert eventuelle spätere Anpassungen oder Diskussionen.
Vereinbaren Sie mit Ihrer Noch-Ehefrau, die finanzielle Situation regelmäßig zu überprüfen, beispielsweise alle drei bis sechs Monate. Dies ermöglicht es Ihnen, auf Veränderungen in den Lebensumständen oder Einkommen flexibel zu reagieren.
Erstellen Sie also eine schriftliche Vereinbarung über diese Regelung, die Sie notariell beglaubigen lassen, um eine rechtliche Verpflichtung daraus ableiten zu können. Dies schützt beide Parteien und kann als Grundlage für spätere Verhandlungen oder im Falle von Unstimmigkeiten dienen. Muster für eine solche "Trennungsfolgenvereinbarung" finden Sie zuhauf im Internet von Rechtsschutzversicherern und Kanzleien.

Abschließend möchte ich betonen, dass Ihre Bereitschaft, eine faire Lösung zu finden, sehr positiv ist, weil dies dazu beitragen dürfte, Konflikte zu minimieren und eine gute Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit in Bezug auf die Kinderbetreuung zu schaffen.

Viele Grüße


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