Ladungsfähige Anschrift als Freiberuflerin
9. Mai 2014 16:51
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30€
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Generelle Themen
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Zusammenfassung
Welche Anforderungen werden an eine ladungsfähige Adresse gestellt, wenn ich als freiberufliche Psychologin Aufträge von Gerichten entgegennehmen möchte?
Eine ladungsfähige Adresse erfordert keine physische Büropräsenz oder einen persönlichen Schreibtisch. Wichtig ist, dass Sie umgehend informiert werden, sobald Post eingeht und Sie diese auch schnellstmöglich abholen können. Ein reiner Briefkasten reicht nicht aus, allerdings sind ein professioneller Post-Service oder eine Bürogemeinschaft ausreichend. Der Erhalt der Schreiben muss quittiert werden können, was durch eine Zustellvollmacht möglich ist. Ein virtuelles Büro ist ausreichend, solange jemand vor Ort eine Zustellungsbevollmächtigung von Ihnen hat.
Als freiberufliche Psychologin möchte ich Aufträge als psychologische Sachverständige von Gerichten entgegengehen. Hierfür benötige ich eine ladungsfähige Anschrift.
Keinesfalls möchte ich hierfür meine persönliche Adresse nutzen, da diese Adresse auch den betroffenen Verfahrensbeteiligten bekannt wird und ich mich davor schützen möchte, dass diese plötzlich bei mir zuhause vor der Tür stehen.
Ich arbeite allerdings nur von Zuhause aus. Termine mit Betroffenen möchte ich vorerst nur als Hausbesuch wahrnehmen. Ich habe also kein Büro und benötige für meine Arbeit auch vorerst kein Büro. Nun bin ich am Überlegen, wie eine einfache und kostengünstige Lösung aussehen könnte.
Um eine Lösung zu finden, müsste ich allerdings wissen, welche Anforderungen an eine ladungsfähige Adresse gestellt werden.
- Reicht es, wenn dort ein Briefkasten hängt?
- Muss das Empfangen von Briefen ggf. quittiert werden können? Wenn ja, muss ich dies dann persönlich tun?
- Muss ich an der Adresse physisch ein Büro vorhanden sein? Wenn ja, muss dort ein Schreibtisch für mich persönlich stehen?
Diese Fragen sind wichtig da ich im Moment zwei Möglichkeiten sehe:
1. Buchen eines professionellen „Post-Services": Ein Unternehmen bietet mir die Möglichkeit einer repräsentativen Postanschrift. Wenn Post kommt, werde ich informiert, ich kann die Briefe dann selbst abholen oder an mich weiterleiten lassen. (Hier wäre es auch möglich zusätzlich einen Schreibtisch zu buchen, dies kostet aber deutlich mehr und ich benötige den Schreibtisch eigentlich nicht).
2. Einmieten in eine Bürogemeinschaft bei mir in der Nähe. Hier bleit aber die Frage, ob ich dort einen Schreibtisch benötige oder eine gewisse Anzahl von Tagen dort verbringen muss.
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage!