28. Februar 2023
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15:37
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt zunächst darauf an, für welchen Zeitraum Sie den beantragten und genehmigten Urlaub genommen haben, was sicherlich in den Zeitraum ab Januar 2023 fällt. Das ist das eine, das andere ist eine Neuberechnung. Letztere ist jedenfalls dann noch möglich, wenn Sie noch Einfluss auf den Urlaub haben bzw. nicht kostenpflichtig umbuchen müssen, Ihnen ansonsten jedenfalls jeder finanzielle Schaden ersetzt werden muss.
Denn das hätte man in der Tat erkennen können, dass eine Neuberechnung, notwendig ist.
Das ist der eine Umstand, der im Wege des Widerspruches geltend gemacht werden sollte, der andere ist derjenige, dass hier die Neuberechnung meines Erachtens nach nicht hinkommt, da es schließlich um Resturlaub aus 2021 ging und geht - das würde ich ebenfalls im Wege des Widerspruches schriftlich einwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Rückfrage vom Fragesteller
3. März 2023 | 15:13
Hallo,
ich wollte wissen, ob die Kürzung meines Urlaubes (Zeitraum 20.02-22.03) rechtens ist obwohl ich da schon im Urlaub war und der Urlaubsantrag so genehmigt wurde. Und das andere ob es rechtens ist meinen Urlaubsanspruch von 2021 (vor der Elternzeit) jetzt zu kürzen weil ich nun in Teilzeit (3 Tage die Woche) arbeite.
Vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. März 2023 | 10:56
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Nein ist die jeweilige Antwort, beides ist wie gesagt rechtswidrig und so aus den genannten Gründen nicht hinzunehmen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt