21. September 2006
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20:38
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages wird nur möglich sein, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe dafür vorbringen kann. Sodann ist eine Sozialauswahl vorzunehmen, bei der auch die von Ihnen genannten Gründe zu berücksichtigen sein werden.
Ob eine Klage gegen eine Kündigung Erfolg haben wird, kann an dieser Stelle ohne nähere Kenntnis der Umstände natürlich nicht seriös festgestellt werden. Da eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muß, sollte sich Ihr Mann, sobald er die Kündigung hat, konkret anwaltlich beraten lassen. Erst dann kann festgestellt werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht