Kündigung in den ersten 6 Monaten

10. März 2025 18:49 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine neu Angestellte hat am 16.1.25 einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 1.3.25 unterzeichnet.
Wir haben auf die Probezeit verzichtet. Leider muss ich sie jetzt nach 2 Woche wieder kündigen, weil sie nicht ins Gefüge passt.
Wir sind die Kündigungsfristen? 14 Tage oder 4 Wochen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Michel
10. März 2025 | 19:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ohne vertragliche Regelung einer Probezeit gilt nicht die Probezeitkündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB ("zwei Wochen") sondern § 622 Abs. 1 BGB:

"Das Arbeitsverhältnis [...] kann mit einer Frist von [b]vier Wochen[/b] zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Die (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt vier Wochen (zum 15.04. bei Kündigungserklärung bis spätestens 18.03.25).

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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