30. Mai 2007
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00:30
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ein Mieter und Betreiber eines Kioskes ist ein sogenannter gewerblicher Mieter und genießt einen geringeren Kündigungsschutz als ein Wohnungsmieter.
Dementsprechend braucht der Vermieter eine fristgemäße Kündigung nicht zu begründen, eine eher schlecht nachvollziehbare Kündigung ist dementsprechend unschädlich.
Leider muß der Mieter auch den Investitionsverlust in Kauf nehmen, da von Gesetz wegen der Vermieter auf solche Investitionen bei seinen Kündigungsentscheidungen keine Rücksicht zu nehmen braucht.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Ergänzung vom Anwalt
30. Mai 2007 | 00:31
Errata:Dem zweiten und dritten Wort der Anrede ist selbstverständlich ein "r" anzuhängen. Ich bitte dieses Versehen nachzusehen.