21. Juni 2019
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16:17
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eigentlich haben Sie das Schreiben schon zutreffend formuliert. Sofern sich der Arbeitgeber an dem Wort "Freistellung" stört können Sie auch wie folgt formulieren:
Sehr geehrter XXXXX,
hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom 01.11.18 ordentlich und fristgerecht zum Ablauf des 31.07.2019.
Entsprechend der getroffenen Vereinbarung werden Resturlaubsansprüche und Überstunden im Zeitraum 20.06.19 bis 31.07.2019 abgegolten.
Bitte bestätigen Sie mir diese Vereinbarung und den Erhalt dieser Kündigung schriftlich.
Für den Fall, dass nur die Kündigung bestätigt wird, wäre es für den Streitfall zumindest hilfreich, wenn Sie einen Zeugen hätten, der die Absprache ( Resturlaub und Überstunden ) notfalls bestätigen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht