Kündigung Fitness-Studio wird nicht anerkannt

16. Februar 2010 15:05 |
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Vertragsrecht


Hallo,

der Vertrag wurde aufgrund eines ärztlichen Attestes gekündigt. Das Fitness-Studio bot an, dass man ja noch die Sauna oder aber spezielle Trainings absolvieren könnte, trotz der Probleme mit der Bandscheibe und dem Asthma. Schliesslich hätten sie ja geschulte Trainer.

Hinzu kam ein Umzug in eine andere Stadt und ohne Führerschein wäre die Fahrerei nicht zumutbar.

Jetzt schrieb das Inkassobüro, dass aus dem Attest eines Allgemeinmediziners nicht hervor ginge, die genaue Dauer der Krankheit. Außerdem wird die Krankheit angezweifelt, da der Betroffene schon einmal versucht hat, aus dem Vertrag zu kommen. (Auszubildender)

Der Hammer an der Geschichte ist, dass sie ihm jetzt mehr oder minder vorwerfen, den Vertrag trotz des Wissens der Krankheit abgeschlossen zu haben. Dabei hat sich der Zustand verschlechtert, als er noch ins Studio ging.

Was ist zu tun? Mahnbescheid abwarten? Neues Attest vom Orthopäden?
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keinen Sport mehr treiben dürfen, berechtigt Sie dies grundsätzlich dazu, einen Vertrag mit dem Fitneßstudio fristlos zu kündigen (vgl. AG Frankfurt am Main, Az.: 32 C 3558/96-19 oder LG München I, Az.: 34 S 21754/05). Von der rechtlichen Seite her ist daher Ihre Position eindeutig.

Vorliegend wird jedoch scheinbar angezweifelt, ob Sie überhaupt so krank sind, daß Sie keinen Sport mehr treiben dürfen. Diesen Beweis müssen Sie - auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren - erbringen. Üblicherweise wird die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen. Dieses liegt hier bereits vor.

Sofern das Fitneßstudio darauf abstellt, daß das Attest keine Angaben zur Dauer der Erkrankung enthält, erscheint es sinnvoll, ein weiteres Attest einzureichen, das diese Angaben enthält. So können Sie beweisen, daß auch in Zukunft keine sportliche Betätigung möglich sein wird. Sofern die Erkrankung generell angezweifelt wird, sehe ich derzeit außergerichtlich keine weitere Möglichkeit, die Krankheit nachzuweisen. Sie sollten es insoweit auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Beachten Sie, daß Sie bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen müssen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
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