leider muss ich Ihnen mitteilen, dass eine sich verschlechternde Bonität (selbst schon die drohende Verschlechterung der Bonität) eine Kündigung seitens des Kreditgebers rechtfertigen kann. Hier hängt sehr viel von den vertraglichen Regelungen mit der Bank ab. Die von Ihnen befürchtete Gefahr besteht aber, insbesondere, wenn Sie nunmehr Ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich des Kredits/Lebensversicherung nicht mehr (uneingeschränkt)nachkommen können.
Trotzdem gibt es für Sie keinen Grund zur Beunruhigung, denn es gibt bei Langzeitkrediten immer wieder Veränderungen, die einer Vertragsanpassung bedürfen und wo dies auch problemlos geschieht. Außerdem sind Sie Verbraucher, so dass Sie vom Gesetz bevorzugt behandelt werden (auch hier hängt aber vieles vom Vertragstypus ab).
Mein Rat: Gehen Sie mit dem Problem offensiv um, sprechen Sie die Angelegenheit bei der Bank an und versuchen Sie (mit der Bank) eine Lösung zu finden. Die Bank ist grdsl. nicht an einer Kündigung interessiert, schon allein, weil Sie dadurch den Zinsvorteil verliert. Sie haben daher gute Chancen, dass die Bank sich auf Ihre veränderten Umstände einlässt. Prüfen Sie aber vorher, welche finanziellen Möglichkeiten für Sie bestehen, so dass Sie der Bank konkrete Szenarien präsentieren können.
Wichtig wäre auch, einen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsberater vor Ort zu beauftragen, die Verträge zu prüfen und mit der Bank zu verhandeln (besonders wenn es Probleme geben sollte). Ich weiß, dass dies gerade in einer finanziell angespannten Lage absurd klingt. Es macht aber einen großen Unterschied, weil Sie so bestens über die rechtliche Situation informiert sind und der Bank auch "auf gleicher Augenhöhe" entgegentreten können.
Keinesfalls sollten Sie der Bank Ihre geänderten Umstände verschweigen, weil Sie sich damit in noch viel größere Schwierigkeiten bringen. Außerdem gehe ich davon aus, dass Sie dazu ohnehin nach Ihrem Kreditvertrag verpflichtet sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider
Rechtsanwalt