Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Es handelt sich um zwei voneinander getrennten Verträge, Kredit- und Kontoführungsvertrag. Wenn das nicht besonderes vereinbart worden ist oder wenn er sich nicht um ein Überziehungskredit oder Giroliniekredit handelt, kann die Bank nicht den Kredit nicht kündigen. Außerdem können Sie von der neuen Bank verlangen, dass sie die alte Bank ablöst. An sich hat aber die Bank nur ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde. Das ist bei Bankwechsel mE nicht der Fall, solange Sie Ihren Kredit weiterhin bedienen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Frankfurt
Mit freundlichen Grüssen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Es handelt sich um zwei voneinander getrennten Verträge, Kredit- und Kontoführungsvertrag. Wenn das nicht besonderes vereinbart worden ist oder wenn er sich nicht um ein Überziehungskredit oder Giroliniekredit handelt, kann die Bank nicht den Kredit nicht kündigen. Außerdem können Sie von der neuen Bank verlangen, dass sie die alte Bank ablöst. An sich hat aber die Bank nur ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde. Das ist bei Bankwechsel mE nicht der Fall, solange Sie Ihren Kredit weiterhin bedienen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Frankfurt
Ergänzung vom Anwalt
10. Oktober 2011 | 09:26
Sollten Sie einige Teile des Sachverhalts weggelassen haben, kann dies zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen. Insbesondere kann die Bank den Kredit kündigen, wenn Sie auf ihr Verlangen Ihre finanzielle Situation nicht darlegen. Sie haben davon gar nichts berichtet. Dies wäre auch unter Berücksichtigung des ausgelobten Einsatz nicht zu beantworten.Mit freundlichen Grüssen