Kaufvertrag zurücktreten, wenn Käufer nicht per PayPal 'Freunde und Familie' zahlt?
| 31. Januar 2021 11:25
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Preis:
40,00 €
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Internetauktionen
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Kann ich als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn vereinbart war, dass über PayPal ohne Käuferschutz bezahlt wird, der Käufer aber mit Käuferschutz bezahlt hat? Ich habe das Geld zurückgeschickt und er bietet nun an, wie vereinbart zu zahlen. Ich möchte ihm den Artikel aber nicht mehr verkaufen. Gilt nun noch unsere erste Vereinbarung oder müssten wir rechtlich gesehen einen neuen Vertrag schließen, sodass es nun keine Vereinbarung mehr zwischen uns gibt?
(Dass dies gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal verstößt ist mir klar, darum soll es hier nicht gehen.)
Hier der vollständige Dialog:
K: Was möchtest du denn für die Kassetten haben?
K: Wenn wir uns einig werden würde ich gern alle deine Kassetten nehmen!
VK: Wie wärs mit 15 € für alle zusammen?
K: Ok, das können wir machen (plus Porto). Schickst du sie mir bitte zu? Meine Anschrift: ...
K: Wie soll ich bezahlen? Paypal oder Überweisen?
VK: PayPal ist in Ordnung wenn du möchtest: xxx@example.com (bitte per "Freunde und Familie" senden)
K: Paypal könnt ich gleich bezahlen, überweisen erst am Montag.
VK: Dann gerne PayPal, ich versuche das Paket noch morgen zur Post zu bringen
K: Dann brauch ich deine E-Mail.
VK: PayPal Email: xxx@example.com
VK (nächster Tag): Hi K, es tut mir wirklich leid, aber ich glaube ich verkaufe die Kassetten weit unter Wert. Obwohl die Anzeige als reserviert markiert ist bekomme ich noch Angebote über 40 €. Dass es sich um Sammlerstücke handelt war mir nicht bewusst. Ich trete ungern von unserer Abmachung zurück, werde aber das Gefühl nicht los, mich selbst zu veräppeln, wenn ich etwas für weniger als die Hälfte verkaufe. Du bekommst selbstverständlich sofort dein Geld zurück... Habe ein schlechtes Gewissen, tut mir nochmal Leid.
K: Für einen Rücktritt oder eine Nachverhandlung ist es zu spät! Wir haben eine Vereinbarung, es hier schriftlich festgehalten und das gleicht einem Vertrag! Ich habe nachdem wir uns einig waren dir das Geld bereits geschickt und erwarte natürlich das du dich an deinen Teil des Vertrages hälst und mir die Kassetten zuschickst! Ich würde nur ungern rechtliche Schritte einleiten weil ich dich als freundlichen Menschen wahrgenommen habe!
VK: Ich habe dich auch als freundlichen Menschen wahrgenommen, muss meine Einschätzung aber nun überdenken, denn du drohst mir bei einer Kleinigkeit mit dem Anwalt, obwohl du dich selbst nicht an unsere Abmachung gehalten hast, da du per PayPal mit Käuferschutz bezahlt hast, anstatt wie von mir gewünscht über die Funktion "Freunde und Familie" (siehe meine dritte Nachricht).
V: Wenn ich es nicht als Geld an Freunde geschickt hab war es ein Versehen! Ich schick dir gleich 3 Euro hinterher. Das sollte denk ich für die Gebürtige langen!
VK: Ich habe das Geld bereits zurück überwiesen. Da dir scheinbar klar war, dass die Kassetten deutlich mehr wert sind, als der Preis, den du geboten hast, denke ich, du wolltest mich über den Tisch ziehen. Dementsprechend gehe ich keinen Vertrag mehr mit dir ein.
K: Höre mal zu, ich ziehe hier gar keinen über den Tisch! Ich habe dich gefragt was du haben möchtest und habe den von dir gewünschten Preis ohne zu verhandeln bezahlt! Das Geld + 3 Euro ist jetzt wieder bei dir! Meine Anschrift hast du. Wenn die Kassetten nicht im Laufe der nächsten Woche bei mir ankommen übergebe ich es meinem Anwalt!
K: Das ist hier keine Kindergartenplattform! Hier gehen Menschen rechtlich bindende Kaufverträge ein! Wenn du vertragsbrüchig wirst übergebe ich das Ganze meinem Anwalt! Der wird sich freuen, denn der lebt davon gegen solche Vertragsbrecher vorzugehen!
Dir sollte eines im Klaren sein: Die Anwaltsgebühren zusammen mit dem Schadensersatz für mich falls du die Kassetten dann nicht mehr hast um sie mir wie vereinbart zu geben, werden den Wert der Kassetten um ein Vielfaches übersteigen! Also was möchtest du? Das Geld bekommen und mir die Kassetten schicken oder dich mit meinem Anwalt auseinander setzen?
VK: Info für deinen Anwalt: Da du deine Leistung nicht vertragsmäßig erbracht hast bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Dass du danach OHNE VERTRAG (übrigens wieder nicht über "Freunde und Familie") Geld zu mir geschickt hast, hat für unsere nicht mehr bestehende Vereinbarung keine Bedeutung. Das habe ich dir wieder zurück gesendet. Status jetzt ist also, dass keine Vereinbarung mehr zwischen uns besteht.
Liebe Grüße, VK
K (10 Min später, an einem Samstag): Ich hab ihn grad angerufen! Ein Fehler bei der Überweisung des Geldes der innerhalb kürzester Zeit behoben werden kann rechtfertigt keinen Vertragsabbruch!
Er freut sich schon! Er wird sich am Montag um dich kümmern. Post bekommst du dann im Laufe der Woche!