Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.
Da anzunehmen ist, dass der Kaufvertrag nach dem Recht der Kapverden abzuwickeln ist, sollten Sie vor Ort einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Vertragsunterlagen beauftragen. Klären Sie ggf. vorher mit dem Vermittler ab, welches Recht zur Anwendung kommt.
Ferner sollten Sie beachten, dass auf den Kapverden nur notarielle Kaufverträge ins Grundbuch eingetragen werden. Sie können zwar schadlos auch ohne Notar den Kaufvertrag schließen, aus Sicherheitsgründen ist der notarielle Vertrag jedoch vorzuziehen.
Einen deutssprachigen Anwalt vor Ort zu finden ist in der Tat nicht ganz einfach. Sie können sich hierzu zunächst natürlich an Ihren Vermittler wenden. In wie weit dies empfehlenswert ist, sei dahingestellt.
Empfehlenswerter ist, sich an die Arbeitsgemeinschaft für internationalen Rechtsverkehr des DAV zu wenden. Dort dürfte man Ihnen nähere Informationen zu Anwälten vor Ort geben können. Die Arge erreichen Sie folgendermaßen: Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr, Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Telefon: 030-72 61 52-147, Fax: 030-726152-196 .
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Ihre Frage beantworte ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltes wie folgt.
Da anzunehmen ist, dass der Kaufvertrag nach dem Recht der Kapverden abzuwickeln ist, sollten Sie vor Ort einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Vertragsunterlagen beauftragen. Klären Sie ggf. vorher mit dem Vermittler ab, welches Recht zur Anwendung kommt.
Ferner sollten Sie beachten, dass auf den Kapverden nur notarielle Kaufverträge ins Grundbuch eingetragen werden. Sie können zwar schadlos auch ohne Notar den Kaufvertrag schließen, aus Sicherheitsgründen ist der notarielle Vertrag jedoch vorzuziehen.
Einen deutssprachigen Anwalt vor Ort zu finden ist in der Tat nicht ganz einfach. Sie können sich hierzu zunächst natürlich an Ihren Vermittler wenden. In wie weit dies empfehlenswert ist, sei dahingestellt.
Empfehlenswerter ist, sich an die Arbeitsgemeinschaft für internationalen Rechtsverkehr des DAV zu wenden. Dort dürfte man Ihnen nähere Informationen zu Anwälten vor Ort geben können. Die Arge erreichen Sie folgendermaßen: Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr, Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Telefon: 030-72 61 52-147, Fax: 030-726152-196 .
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt