Kauf KfZ mängelfrei mit 2 Jahren TÜV starker Verschleiss am Fahrwerk
4. April 2025 13:21
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Preis:
40,00 €
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Schadensersatz
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ende des vergangenen Jahres ein Fahrzeug vom Typ Volvo V70, Baujahr 2004, mit frischer Hauptuntersuchung (TÜV) und einer Gültigkeit von zwei Jahren erworben. Die TÜV-Prüfung wurde vom TÜV-Nord durchgeführt. Laut der Prüfbescheinigung wurde das Fahrzeug als mängelfrei eingestuft und hat dementsprechend die TÜV-Plakette erhalten.
Aufgrund der bescheinigten Mängelfreiheit und des dem Alter entsprechend sehr guten optischen Zustands habe ich mich zum Kauf ohne vorherige persönliche Besichtigung entschlossen.
Anfang dieses Jahres ließ ich das Fahrzeug bei einer auf Volvo spezialisierten Werkstatt routinemäßig überprüfen. Dabei wurden erhebliche Mängel festgestellt, insbesondere stark verschlissene Querlenker und Spurstangen. Laut Aussage der Werkstatt war der Zustand dieser Bauteile derart schlecht, dass das Fahrzeug als verkehrsunsicher einzustufen war. Die Werkstatt geht davon aus, dass diese Mängel bereits zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung eindeutig hätten erkannt werden müssen.
Bereits bei der Überführung des Fahrzeugs waren mir Auffälligkeiten im Fahrverhalten aufgefallen, die ich zunächst den montierten Winterreifen zuschrieb.
Der TÜV-Nord lehnt eine Kostenübernahme für die bereits durchgeführte Reparatur ab und verweist auf den Verkäufer des Fahrzeugs. Nach meiner Auffassung liegt die Verantwortung jedoch beim TÜV-Prüfer bzw. der prüfenden Stelle, da die festgestellten Mängel offensichtlich bereits bei der Untersuchung vorhanden waren, aber fälschlicherweise nicht aufgeführt wurden.
Die Reparatur des Fahrzeugs wurde aufgrund der Notwendigkeit der Nutzung bereits durchgeführt, die ausgebauten Altteile wurden von mir aufbewahrt und können als Beweismittel vorgelegt werden.
Ich bitte um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.
Die Antwort vom TÜV finden Sie unten.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Köhne
TÜV-Antwort v. 22.03.25:
Sehr geehrter Herr Köhne,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Hauptuntersuchung mit der UB-Nr. D-10571260829001 von unserem Kollegen Eugen Martin.
Zur Klärung des Sachverhaltes benötigen wir von Ihnen noch folgende Informationen:
Die Hauptuntersuchung ist am 06.11.2024 für den damaligen Eigentümer der Firma Auto Isik GbR / Leipheim durchgeführt worden. Aus diesem Grunde benötigen wir von Ihnen die Kopie des Kaufvertrages – um sicherzustellen – dass Sie der aktuelle Halter/Eigentümer des Fahrzeuges sind. Nur diesem dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt Auskunft geben.
Um die scheinbar vorhandenen Mängel am Fahrzeug prüfen zu können – darf das Fahrzeug nicht durchrepariert sein. Eine Nachbesichtigung mit bereits ausgetauschten Teilen lehnen wir grundsätzlich ab – denn damit kann der Ursprungszustand nicht mehr eindeutig ermittelt werden. D.h. wurden bereits Reparaturen am Fahrzeug vorgenommen?
Für den Fall – dass noch keine Reparaturen vorgenommen wurden und wir eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges durchführen werden - brauchen wir eine Möglichkeit das Fahrzeug auf einer Hebebühne anzuheben. Befindet sich in der Nähe des aktuellen Fahrzeug-Standortes eine KFZ-Firma – die uns kurz eine Hebebühne zur Verfügung stellen kann?
Für eine Rückmeldung bzgl. der Fragen sind wir Ihnen dankbar.
Grundsätzlich: Sie haben das Fahrzeug von der gewerblichen Firma Auto Isik GbR - somit von einem gewerblichen Händler erworben. In diesem Falle ist grundsätzlich bei einem Fahrzeugkauf der gewerbliche Händler für ein Jahr gewährleistungspflichtig. D.h. alle Ansprüche bzgl. vorhandener Mängel sind an den gewerblichen Händler zu richten.
Der TÜV NORD hat mit der Durchführung der Hauptuntersuchung keinen direkten Schaden am Fahrzeug verursacht. Aus diesem Grunde können wir nach einer Nachbesichtigung des Fahrzeuges maximal den Untersuchungsbericht zurückziehen – sollte unser Kollege Mängel übersehen haben.
Eine grundsätzliche Kostenübernahme seitens des TÜV NORD müssen wir aus juristischen Gründen leider ablehnen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren gewerblichen Händler – von dem Sie das Fahrzeug erworben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Danner
Teamleiter Bayern
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
Bereich Südost / Region Bayern
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