Kann PKV unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden ?

1. März 2006 09:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich lebe mit meiner Frau in Trennung und bin ihr gegenüber unterhaltspflichtig (sie arbeitet nicht). Sie will mich jetzt auf einen höheren Unterhalt verklagen.

Im ersten Schritt hat sie PKH beantragt; es wäre PKH auf Ratenzahlung in Betracht gekommen. Aber mit Blick auf mein Gehalt, hat die Familienrichterin per einstweiliger Anordnung entschieden, dass ich den Prozesskostenvorschuß für meine Frau zahlen muß.

Nun meine Frage: Ich gehe davon aus, dass ich den PKV spätestens während der Scheidung im Zugewinnausgleich anrechnen kann. Da ich aber jetzt einen Kredit zur Deckung der Kosten aufnehmen mußte, habe ich auch jetzt durch die Zinsen und die Tilgung (24 Monate) erhebliche Kosten. Kann ich diese Kosten in der Berechnung für den Trennungsunterhalt einkommensmindernd bei mir ansetzen ?

1. März 2006 | 10:03

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Schulden können einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Sie sind als trennungsbedingt anzusehen, da die Aufnahme des Kredites erst die durch die Verpflichtung zur Zahlung des PKV erforderlich geworden ist.

Die Anrechnung von Schulden, ist aber immer Einzelfallentscheidung, gerade wenn diese nicht eheprägend waren (so wie im vorliegenden Fall ).

Bei der Anrechnung der Schulden wird daher eine Abwägung der Interessen von Ihnen und der Ihrer getrenntlebenden Ehefrau durchgeführt. Sie müssen deswegen darlegen, dass Sie nur durch die Aufnahme eines Kredites den PKV zahlen konnten.


Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...