1. März 2006
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10:03
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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die Schulden können einkommensmindernd berücksichtigt werden.
Sie sind als trennungsbedingt anzusehen, da die Aufnahme des Kredites erst die durch die Verpflichtung zur Zahlung des PKV erforderlich geworden ist.
Die Anrechnung von Schulden, ist aber immer Einzelfallentscheidung, gerade wenn diese nicht eheprägend waren (so wie im vorliegenden Fall ).
Bei der Anrechnung der Schulden wird daher eine Abwägung der Interessen von Ihnen und der Ihrer getrenntlebenden Ehefrau durchgeführt. Sie müssen deswegen darlegen, dass Sie nur durch die Aufnahme eines Kredites den PKV zahlen konnten.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle