Kandidatur zur Landtagswahl

20. Oktober 2006 11:28 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:
Seit den letzten Landtagswahlen bin ich als B-Kandidat in unserem Wahlkreis gewählt.
Nun steht in unserer Stadt eine Bürgermeisterwahl an und ich werde aller Voraussicht nach für diese hauptamtliche Stelle kandidieren. Wie sieht die Rechtslage aus, falls ich hier zum Zuge komme und in der laufenden Legislaturperiode unsere jetzige Landtagskandidatin aus welchen Gründen auch immer ihr Landtags-Mandat abgibt und ich dann im Grunde als B-Kandidat nachrücken müsste? Werden dann - falls ich nicht mehr zur Verfügung stehe - Neuwahlen erforderlich sein für dieses Mandat oder gibt es für solche Fälle weitere Lösungsmöglichkeiten? Hat diese wahlrechtlich bestehende B-Kandidatur eventuell Einfluss auf meine nun anstehende Kandidatur zum Bürgermeister?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
MfG
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Eine Ersatzwahl für den Fall, dass sie nachrücken müssten und nicht können, wird zumeist in den Wahlordnungen nicht vorgesehen, da dann vorrangig die Landesliste Ihrer Partei dazu dient, einen Nachrücker zu bestimmen. So kann die aufwendige Ersatzwahl verhindert werden.
Einen Einfluss auf die BM-Wahl hat diese Aufgabe nicht. Zumal bis zum Nachrückfall keinerlei Allerdings sehen Gemeindeordnungen / Landesgesetze zum Teil Inkompatibilitätsregeln für den Fall vor, dass Landtagsmandate erworben werden (erst im Nachrückfall). Anders ist dies z. B. in BW, wo eine Vereinbarkeit von Landtagsmandat und Bürgermeisteramt grds. angenommen wird.
Eine abschließende Prüfung der Wahlgesetze und zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen wie kommunalen Normen kann im Hinblick auf die aufgeworfene Fragestellung im Rahmen des gebotenen Einsatzes leider nicht ermöglichen. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Kollegen Ihres Vertrauens vor Ort.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de
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