28. August 2009
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20:57
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Fahrzeug wird nicht gepfändet werden können, wenn es Ihnen nicht gehört. Halter und Eigentümer müssen nicht identisch sein, also kann das Fahrzeug auf Sie zugelassen sein und trotzdem im Eigentum Ihrer Freundin stehen.
Wichtig ist allerdings, dass der Kaufvertrag von Ihrer Freundin abgeschlossen wird und das Fahrzeug nicht vorrübergehend Ihnen gehört, da ansonsten Ihre Gläubiger den Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Freundin anfechten könnten - hier kommt ggf. auch der Straftatbestand der Gläubigerbenachteiligung in Betracht.
Es ist aber unschädlich, dass Sie als Halter des Fahrzeugs Ihrer Freundin eingetragen sind.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht