2. September 2013
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20:16
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Allenfalls könnten Sie Beihilfe zum Betrug begangen haben. Aber dafür müßte die Staatsanwaltschaft beweisen, dass Sie wußten, worum es geht. Die schnelle Anzeige bei der Polizei war daher sehr gut, da dadurch der Verdacht gegen Sie entkräftet wird. Der Eigentümer des Geldes muß den zivilrechtlichen Weg gegen Sie beschreiten.
Die Bank darf Ihr Konto nur geschlossen halten, wenn sie weiterhin Anzeichen für illegales Verhalten hat. Wenn die Bank beweisen kann, dass das Geld aus Pfishing-Aktivitäten stammt, hat sie einen Grund, das Konto geschlossen zu halten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
4. September 2013 | 09:39
Danke für Ihre Antwort.
Falls ich mein Giro Konto kündige oder die Bank kündigt es,
wo gehen denn dann die restlichen 2400€ hin die auf meinem Konto sind? Die müsste ich ja eigentliche ausbezahlt bekommen oder?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. September 2013 | 16:19
Sehr geehrte Ratsuchende,
in der Tat müßten Sie die eigentlich ausgezahlt bekommen. Allerdings wird die Bank die Auszahlung solange hinauszögern, bis der strafrechtliche Hintergrund geklärt ist. Wenn sich dann der verdacht bestätigt, dass es sich um Geld aus einer Straftat handelt, werden Sie das Geld voraussichtlich nicht ausgezahlt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt