Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
1. Muss ich nun irgendwelche Gebühren oder Zahlungen tätigen?
Sofern Sie nachweisen können (Kontoauszüge usw.), dass die Abbuchung wie in den letzten drei Jahren vom gleichen Konto erfolgt ist, müssen Sie auch keine Gebühren zahlen. Sie sollten dem Fitnesscenter sowie gegebenenfalls der Inkassofirma einen Nachweis über die erfolgreiche Abbuchung schicken und den Sachverhalt erklären (also warum Sie die zweite Abbuchung zurückgehen haben lassen).
Wichtig ist, dass Sie für die erfolgreiche Zahlung beweispflichtig sind. Sollte also aus irgendwelchen Gründen tatsächlich etwas bei dieser Abbuchung schief gelaufen sein, so dass keine Zahlung erfolgte, hätte das Fitnesscenter auch Anspruch auf Mahn- und Rücklastschriftgebühren.
2. Wie lange habe ich Zeit, bis irgendetwas "schlimmes" passiert?
Sofern die Zahlung erfolgreich wie üblich abgebucht wurde, kann nichts schlimmes passieren, sofern Sie entsprechende Nachweise haben. Jedoch wird das Fitnesscenter möglicherweise irgendwann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen Mahnbescheid beantragen. Dies ist unnötiger Stress, dem Sie mit dem Nachweis der erfolgreichen Zahlung entgegentreten können.
Sollte dann trotzdem ein Mahnbescheid beantragt werden, müssen Sie unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch hiergegen beim zuständigen Amtsgericht einlegen.
3. Habe ich nun die Möglichkeit, auf Grund der Probleme, eine auserordentliche Kündigung auszusprechen?
Eine außerordentliche Kündigung können Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aussprechen. Ein solcher liegt vor, wenn Ihnen unter Abwägung aller Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Festhalten am Vertrag bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Da Ihnen Ihre Vertragsdurchschrift bereits vor drei Jahren abgenommen wurde und Sie diese offensichtlich zwischendurch nicht wieder herausverlangt haben, sehe ich jedenfalls hierin keinen solchen wichtigen Grund.
Auch eine AGB-Änderung an sich ist ohne genaue Kenntnis der AGB an sich noch kein wichtiger Grund in diesem Sinne. Jedenfalls hatten Sie aufgrund des Hinweises auf der Homepage Kenntnis vom Umstand der Änderung. Diese scheint auch schon länger herzuliegen. Ein wichtiger Grund zeichnet sich aber dadurch aus, dass der Vertragspartner derart beeinträchtigt wird, dass er quasi unverzüglich handeln muss. Dies kann ich in Ihrer Schilderung so nicht erkennen.
Auch den jetzigen Vorfall würde ich derzeit noch nicht als wichtigen Grund in diesem Sinne ansehen. Erst, wenn sich das Fitnesscenter komplett Ihren Nachweisen verschließt und weiterhin Zahlung verlangt, könnte man eventuell von einem gestörten Vertrauensverhältnis ausgehen, so dass Sie gegebenenfalls kündigen könnten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den obigen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Forum keine persönliche Rechtsberatung ersetzen kann und dass durch Hinzufügen oder Weglassen wichtiger Informationen die rechtliche Bewertung anders ausfallen kann.
Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ich wünsche Ihnen geruhsame Feiertage!
Mit freundlichen Grüßen
Nele Trenner
Rechtsanwältin