Internet betrug

13. Februar 2015 20:17 |
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Strafrecht


Hallo. Ich habe Internetbetrug begangen also Sachen auf Ebay verkauft die ich nicht hatte insgesamt 53 Fälle und 9000 Euro. Ich bin 23 und bin mir 16 Jahren schon einmal wegen Betrug 1 Woche in Arrest gesessen. Ansonsten keine Vorgeschichte was Straftaten angeht. Wie hoch wird die Strafe sein?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wie hoch eine Strafe letztlich ausfällt hängt von vielen Faktoren ab, sodass eine seriöse Einschätzung zur Höhe der Strafe ohne Akteneinsicht und ohne Detailkenntnis nicht möglich ist. Im Rahmen dieser Onlineberatung kann nur eine vorläufige und allgemeine Beurteilung erfolgen, wofür ich um Verständnis bitte.

Sie haben eine nicht unerhebliche Anzahl von Betrugstaten begangen und einen recht hohen Schaden verursacht. Das wird die Strafe natürlich deutlich beeinflussen. Bei Onlineverkäufen ist es ferner möglich, dass ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegt, wodurch die Strafe ebenfalls erhöht würde.

Strafmildernd könnte sich ggf. ein Geständnis auswirken. Auch wenn Sie sich bereits um eine Schadensminderung bemüht hätten, könnte dies die Strafe positiv beeinflussen.

Dass Sie schon als Jugendliche wegen Betrugs verurteilt wurden, wird das Gericht wohl im Rahmen der Registerabfrage erfahren.

Der Strafrahmen für einen "normalen" Betrug beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Aufgrund der Vielzahl der Verkäufe und des Schadens würde ich eine Geldstrafe hier aber schon nicht mehr für sehr wahrscheinlich halten. Sie sollten vorsichtshalber mit einer Freiheitsstrafe rechnen, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Sollte dagegen ein gewerbsmäßiger Betrug vorliegen, beträgt das Strafmaß Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Aufgrund dessen, dass Ihnen hier möglicherweise eine Freiheitsstrafe droht, sollten Sie unbedingt Sie unbedingt einen Strafverteidiger vor Ort beauftragen. Dieser würde zunächst Akteneinsicht nehmen und dann mit Ihnen die Verteidigungsstrategie besprechen und planen, damit die Strafe möglichst milde für Sie ausfällt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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