10. März 2023
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22:03
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Dratwa
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ich sehe allein darin, dass Sie und Ihre Töchter in einer Schadenssache von einem Anwalt vertreten werden, kein Problem.
Ein Problem würde nur bei gegensätzlichen Interessen der Mandanten untereinander, also wenn Sie und Ihre Töchter aus dem Schadenfall auch Schadenersatzansprüche untereinander hätten, bestehen, dass wäre eine Interessenkollision, die den Anwalt darin hindern würde, das Mandat anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Peter Dratwa