Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
In der Tat könnte es knapp werden, was die Lebensunterhaltssicherung betrifft. Wenn Sie allerdings deutscher Staatsbürger sind, dann gelten da doch wesentliche Erleichterungen und Sie sind nicht auf Dritte wie Ihre Eltern angewiesen.
Da kann man Ihnen nicht einmal vorwerfen, wenn Sie Bezüge vom Staat beziehen. Da geht der Schutz von Ehe und Familie vor.
Hilfsweise könnte es aber erneut mithilfe einer Verpflichtungserklärung Ihrer Eltern funktionieren, wobei allerdings dann der Zeitraum ein längerer wäre als bei einem Visum. Denn dann handelt es sich ja um einen längerfristigen und dauerhaften Aufenthalt Ihrer künftigen Ehefrau.
Aber bei Ihnen als deutschen Staatsbürger ist das nicht notwendig nach meiner Ansicht.
2.
Von daher ist dann auch der Weg überhaupt nicht mehr weit hin zu einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise später eine Niederlassungserlaubnis (gleich unbefristeter Aufenthaltstitel).
Vor diesem Hintergrund würde es mich schon einigermaßen wundern, wenn man hier gegen Sie und gegen die Gesetzeslage entscheiden würde, was dann aber auch mit Rechtsmitteln anfechtbar wäre. Sie sollten also Ihren Antrag weiterverfolgen.
Da dieses immer wieder zu Missverständnissen und Fragen von anderen Mandanten führt, ein wichtiger Hinweis:
Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre Verlobte mit einem nationalen Visum und nicht nur mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreist, da sie nur mit Ersterem die Ehezusammenführung und Eheschließung mit direktem anschließenden Aufenthalt gewährleisten können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort, die mir schon einmal viel Mut macht!
Ja, ich bin deutscher Staatsbürger. Wenn Sie mir noch eine Rückfrage erlauben, würde ich in folgendem Punkt gerne noch einmal auf Nummer sicher gehen:
Sie sind also der Meinung, dass ich eine Verpflichtungserklärung mit meinem Gehalt abgeben kann? Und wenn dies nicht möglich wäre, können auch meine Eltern für das nationale Visum und den anschließenden Aufenthalt einstehen, obwohl ich der Ehegatte bin? Ich beziehe mich dabei nur auf den Zeitraum, bis ich mein Referendariat beendet haben und mehr verdienen werde. Aber wenn ich verheiratet bin, bekomme ich auch eine andere Steuerklasse und eine Verheirateten-Zulage, immerhin.
Wenn ich im Laufe der Zeit Probleme bekomme, würde ich Sie gerne im persönlichen Gespräch weiterhin zu Rate ziehen!
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt: In der Tat braucht es bei dem vorliegenden Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit keiner Verpflichtungserklärung in der Regel, da insoweit weiterreichende Ausnahmen für deutsche und ihre ausländischen Ehegatten gelten. da langen wie gesagt sogar staatliche Bezüge aus.
Sollten Sie weiterem Bedarf an einer Beratung beziehungsweise Vertretung haben, können Sie sich in der Tat gerne an mich wieder wenden. Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg Rechtsanwalt