Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Ihr Unterhaltsanspruch mit ca. 1.000 € monatlich berechnet worden ist, dann ist das schon relativ hoch. Allgemein wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Bedarf von volljährigen, nicht bei den Eltern lebender Kinder mit 670,00 € angenommen (davon 280 € für Unterkunft/Heizung). Hinzu kommen ggf. die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung.
Angesichts der Höhe des von Ihnen erhaltenen Unterhalts gibt es keine staatlichen finanziellen Hilfen für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
wenn Ihr Unterhaltsanspruch mit ca. 1.000 € monatlich berechnet worden ist, dann ist das schon relativ hoch. Allgemein wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Bedarf von volljährigen, nicht bei den Eltern lebender Kinder mit 670,00 € angenommen (davon 280 € für Unterkunft/Heizung). Hinzu kommen ggf. die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung.
Angesichts der Höhe des von Ihnen erhaltenen Unterhalts gibt es keine staatlichen finanziellen Hilfen für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt