Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Letztendlich kann der Reiseveranstalter seine vertragliche Pflicht nicht erbringen. Im Zielgebiet wäre hierfür sicherlich eine Minderung von 10% auch bei gleicher Kategorie angebracht.
Insoweit sollten Sie kostenlos in eine höhere Kategorie umgebucht werden oder einen entsprechenden Nachlass erhalten.
Schadenersatzansprüche nach § 651 f II BGB wären möglich, allerdings müsste die Reise erheblich mangelbehaftet sein. Dies dürfte problematisch sein.
Ich würde Ihnen raten, eine andere schöne ggf. höherpreisige Anlage zu wählen und diese kostenlos im Hinblick auf die auf jeden Fall gegebene Minderung zu verlangen.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Letztendlich kann der Reiseveranstalter seine vertragliche Pflicht nicht erbringen. Im Zielgebiet wäre hierfür sicherlich eine Minderung von 10% auch bei gleicher Kategorie angebracht.
Insoweit sollten Sie kostenlos in eine höhere Kategorie umgebucht werden oder einen entsprechenden Nachlass erhalten.
Schadenersatzansprüche nach § 651 f II BGB wären möglich, allerdings müsste die Reise erheblich mangelbehaftet sein. Dies dürfte problematisch sein.
Ich würde Ihnen raten, eine andere schöne ggf. höherpreisige Anlage zu wählen und diese kostenlos im Hinblick auf die auf jeden Fall gegebene Minderung zu verlangen.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de