9. März 2021
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23:43
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
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E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Dadurch dass Sie sich unter einem alias bei der Seite angemeldet haben und den Männern vorgespielt haben, ein 14-jähriges Mädchen zu sein, haben Sie lediglich gegen die AGB's des Forums verstoßen.
So wie ich Sie verstehe, hat die Plattform Sie deswegen gesperrt, weil Sie gegen die Altersbeschränkung verstoßen haben.
Wie auch immer.
2. Eine strafbare Handlung kommt lediglich in Bezug auf die Beleidigung "perverses Schwein" in Betracht, welche Sie getätigt haben. Der Tatbestand ist fraglos erfüllt und aufgrund der Umstände ein Rechtfertigungsgrund angenommen werden kann, ist höchst fraglich.
Es wird aber kaum angeklagt werden.
3. Ansonsten ist keine Strafbarkeit ersichtlich, weil Sie "Hobbyermittler" gespielt haben. Dies ist eina Aussage, die nur der Abschreckung dient.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen