Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Ihr Freund unterliegt als Nicht-EU-Ausländer der Passpflicht. Ohne Pass wird er in Deutschland nicht heiraten können und sich auch nicht in Deutschland aufhalten können.
In Betracht käme allenfalls die Ausstellung eines Passersatzpapiers für Ihren Freund durch die deutschen Behörden. Jedoch ist hierfür Voraussetzung, dass er alles unternommen hat, was ihm zumutbar ist, um an einen von seinem Heimatstaat ausgestellten Pass zu kommen. Es ist nicht anzunehmen, dass die zuständige Ausländerbehörde angesichts des Hintergrunds Ihres Freundes ein Passersatzpapier ausstellen wird. Die Ausländerbehörde wird vielmehr verlangen, dass Ihr Freund erst einmal in die USA zurückkehrt, dort seine Angelegenheiten in Ordnung bringt und sich einen US-amerikanischen Pass ausstellen lässt. Anschließend wird er wieder nach Deutschland einreisen können, um Sie zu heiraten.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft geben kann. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Ihr Freund unterliegt als Nicht-EU-Ausländer der Passpflicht. Ohne Pass wird er in Deutschland nicht heiraten können und sich auch nicht in Deutschland aufhalten können.
In Betracht käme allenfalls die Ausstellung eines Passersatzpapiers für Ihren Freund durch die deutschen Behörden. Jedoch ist hierfür Voraussetzung, dass er alles unternommen hat, was ihm zumutbar ist, um an einen von seinem Heimatstaat ausgestellten Pass zu kommen. Es ist nicht anzunehmen, dass die zuständige Ausländerbehörde angesichts des Hintergrunds Ihres Freundes ein Passersatzpapier ausstellen wird. Die Ausländerbehörde wird vielmehr verlangen, dass Ihr Freund erst einmal in die USA zurückkehrt, dort seine Angelegenheiten in Ordnung bringt und sich einen US-amerikanischen Pass ausstellen lässt. Anschließend wird er wieder nach Deutschland einreisen können, um Sie zu heiraten.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft geben kann. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)