Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Dies ist nicht möglich, wenn sie das Zertifikat A1 noch nicht hat?
Ja Voraussetzung für das Visum ist grundsätzlich das A1 Zertifikat.
Der alternative Plan ist, dass meine Verlobte im Mai nächsten Jahres visafrei einreist (peruanische Staatsangehörige benötigen kein Visum) und dann ja 3 Monate hier bleiben dürfte und wir im Juni heiraten. Ist dies möglich?
Ja das ist möglich, sofern Sie einen Termin beim Standesamt bekommen.
Zudem ist es in diesem Fall möglich, dass meine Verlobte in Deutschland bleibt und wir hier eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und sie die Sprache auch hier weiter lernen kann?
Gem. Par. 39 Abs. 1 Nr. 2 AufenthV kann über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus, ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind.
Peru ist m Anhang II der Verordnung gelistet, sodass dies grundsätzlich möglich ist.
Ist es möglich das Visum zur Eheschließung in gegebenem Fall auch ohne Zertifikat A1, mit ggf. der Bedingung, dass meine Verlobte dies hier abschließt und nachweist, zu erhalten?
Es gibt Ausnahmen: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse müssen nicht erbracht werden von Personen, die über einen Hochschulabschluss verfügen und solchen, die aufgrund einer (ärztlich nachgewiesenen) körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, den Sprachtest zu bestehen.
Insofern ist es möglich.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
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Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Zusammenfassend heißt dies, wenn meine Verlobte im Januar oder Februar kommenden Jahres das Visum zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Lima beantragt, benötigt sie das Zertifikat A1 nicht, sondern bringt einfach einen Nachweis über ihren Bachelorabschluss in Recht mit? Habe ich dies so richtig verstanden?
Zudem zum anderen Sachverhalt: Peru ist in dem Anhang gelistet, sodass meine dann Frau eine Aufenthaltserlaubnis auch hier in Deutschland beantragen kann nach Eheschließung bei visafreier Einreise. Wie ist grundsätzlich hier zu werten? Wird diese in der Regel bei vorliegendem Fall erteilt oder nicht?
Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.
Zusammenfassend heißt dies, wenn meine Verlobte im Januar oder Februar kommenden Jahres das Visum zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Lima beantragt, benötigt sie das Zertifikat A1 nicht, sondern bringt einfach einen Nachweis über ihren Bachelorabschluss in Recht mit? Habe ich dies so richtig verstanden?
Ja haben Sie richtig verstanden
Zudem zum anderen Sachverhalt: Peru ist in dem Anhang gelistet, sodass meine dann Frau eine Aufenthaltserlaubnis auch hier in Deutschland beantragen kann nach Eheschließung bei visafreier Einreise. Wie ist grundsätzlich hier zu werten? Wird diese in der Regel bei vorliegendem Fall erteilt oder nicht?
Ja muss erteilt werden
Ja gilt dann auch