1. Oktober 2007
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09:06
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können entweder die Hausverwaltung per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, die Reparatur vorzunehmen.
Oder Sie veranlassen die Reparatur selbst und lassen sich die Kosten erstatten.
Die erste Möglichkeit ist kompliziert und sollte nicht ohne Anwalt realisiert werden, bei der zweiten sollten Sie diese zumindest vorher ankündigen und darauf achten, daß Sie nicht unnötig hohe Kosten verursachen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.