27. Januar 2021
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12:57
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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leider ist so ein unmögliches Verwalterverfahren kein Einzelfall, sodass Sie nun wie folgt vorgehen müssen:
Schreiben Sie den Verwalter nachweislich (!) an, fordern Sie die ordnungsgemäße Verwaltung und damit Reaktion auf bisherige Schreiben unter Fristsetzung ein.
Sollte ein Beirat bestehen, schreiben Sie diesen an, bitten um ein Gespräch gemeinsam mit dem Verwalter.
Fruchtet das nichts, müssten Sie die Angelegenheit als Tagesordnungspunkt auf die nächste Eigentümerversammlung nehmen lassen, sodass eine Beschlussfassung zu erfolgen hat, die der Verwalter umsetzen muss, will er sich nicht schadenersatzpflichtig machen.
Erst dann wäre die Möglichkeit gegeben, den Verwalter mit gerichtlicher Hilfe zur Beschlussumsetzung zu zwingen.
Leider lässt das WEG eine andere, weniger umständliche Vorgehensweise nicht zu. Keinesfalls dürfen Sie eigenmächtig die geplanten Änderungen vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg